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Private Krankenversicherung - Versicherung Versicherungen  

 
Tarif CB+AV
...der Tarif für Senkrechtstarter!



Sie sind Arbeitnehmer oder Selbständiger,

jung, kerngesund und möchten einfach Geld sparen für Ihren Existensaufbau. Sie möchten in Ihrer Aufbauphase jeden möglichen Cent sparen. Für die kommenden Jahre wollen Sie sich mit einem Basisschutz zufrieden geben. Ein Umstieg in einen leistungsstärkeren Tarif ist fest geplant. Der längerfristige Verbleib ist nicht vorgesehen.


Leistungen des Versicherers:

Erstattet werden die Kosten, soweit sie eine Selbstbeteiligung von insgesamt 153,- EUR pro Jahr - über alle Bereiche - übersteigen.

ambulant
100% Erstattung bei ambulanter Heilbehandlung durch Ärzte (bis zum Regelhöchstsatz)


Zähne
100% Zahnbehandlung (bis zum Regelhöchstsatz)

60% Zahnersatz/Kieferorthopädie - Sonderkonditionen bei Implantaten


stationär
100% Erstattung bei stationärer Behandlung im Mehr-Bett-Zimmer gemäß Bundespflegesatzverordnung, Krankentransporte


I. Kosten ambulanter Heilbehandlungen
  1. Ärztliche Leistungen

    Ärztliche Leistungen umfassen die gesamte ärztliche – nicht zahnärztliche – Tätigkeit nach Maßgabe der jeweils gültigen gesetzlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bis zu den Regelhöchstsätzen 2,3-facher Satz der GOÄ; 1,8-facher Satz bei Leistungen nach den Abschnitten A,E oder O der GOÄ; 1,15-facher Satz bei Leistungen nach Nr. 437 sowie nach Abschnitt M der GOÄ.


  2. Arznei- und Verbandmittel

    Als Arzneimittel gelten verschreibungspflichtige Medikamente.

    Kosten für Psychotherapie und Heilpraktikerleistungen sind nicht Gegenstand dieses Tarifs.


II. Kosten zahnärztlicher Leistungen
  1. Leistungsumfang

    Erstattet werden die Kosten zahnärztlicher Leistungen nach Maßgabe der jeweils gültigen gesetzlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ) bis zu den Regelhöchstsätzen (2,3-facher Satz der GOZ bzw. GOÄ; 1,8-facher Satz bei Leistungen nach den Abschnitten A,E oder O der GOÄ; 1,15-facher Satz bei Leistungen nach Nr. 437 sowie nach Abschnitt M der GOÄ); und zwar für:

    • Zahnbehandlungen mit 100% des Rechnungsbetrages;

    • Material- und Laborleistungen bei Zahnbehandlungen mit 100% des Rechnungsbetrages;

    • Behandlungen bei Zahnersatz, Kieferorthopädie und Gebissfunktionsprüfung mit 60% des Rechnungsbetrages;

    • Material- und Laborleistungen bei Zahnersatz, Kieferorthopädie und Gebissfunktionsprüfung mit 60% des Rechnungsbetrages.

    Bei oralen Implantaten werden die entstandenen Kosten für maximal 6 Implantate je Kiefer mit 60% des Rechnungsbetrages bis zu 512,– DM je implantierten Zahn erstattet. Die Kosten sind nur dann erstattungsfähig, wenn andere ausreichende und zweckmäßige Behandlungsmaßnahmen nicht zur Verfügung stehen und dies vor Behandlungsbeginn durch ein zahnärztliches Attest nachgewiesen wird.

    Bei Zahnersatz, Kieferorthopädie, Gebissfunktionsprüfung und oralen Implantaten ist vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan zur Prüfung einzureichen. Bei Nichtvorlage werden die tariflichen Leistungen nur zu 50% erbracht.

  2. Erläuterungen

    Zahnärztliche Leistungen umfassen Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie und Gebissfunktionsprüfung nach Maßgabe der jeweils gültigen gesetzlichen Gebührenordnung für Zahnärzte und Ärzte bis zu den Regelhöchstsätzen.

    1. Kosten für Zahnbehandlungen sind die Gebühren für allgemeine (außer Erstellen von Heil- und Kostenplänen und Abformungsmaßnahmen bei Zahnersatz und Kieferorthopädie), prophylaktische, konservierende (außer bei Versorgung mit Kronen und Inlays), chirurgische und bei Erkrankung der Mundschleimhaut und des Parodontiums erforderliche zahnärztliche Leistungen (einschl. Parodontoseschienen) sowie Material- und Laborkosten.


    2. Kosten für Zahnersatz sind die Gebühren für Heil- und Kostenpläne, Abformungsmaßnahmen und prothetische, bei der Eingliederung von Aufbissbehelfen und -schienen erforderliche, zahnärztliche Leistungen (außer Parodontoseschienen), unabhängig von der Ursache des Zahnverlustes, Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz (Reparaturen), Brücken, Kronen, Inlays und Stiftzähnen sowie Material- und Laborkosten.


    3. Kosten für Kieferorthopädie sind die Gebühren für Heil- und Kostenpläne, Abformungsmaßnahmen und zahnärztliche Leistungen zur Beseitigung von Kiefer- und Zahnfehlstellungen sowie Material- und Laborkosten.


    4. Kosten für die Gebissfunktionprüfung sind die Gebühren für funktionsanalytische und funktionstherapeutische zahnärztliche Leistungen sowie Material- und Laborkosten.


    5. Kosten für orale Implantate sind die Gebühren für implantologische Leistungen, augmentative Behandlungen bei mangelnder Knochensubstanz, Implantatkörper, künstliches oder natürliches Knochenmaterial, implantatgetragenen Zahnersatz sowie Material- und Laborkosten.


III. Kosten stationärer Krankenhausbehandlung
  1. Krankenhausleistungen

    Erstattet werden die Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen im Sinne der Bundespflegesatzverordnung einschließlich belegärztlicher Leistungen nach Maßgabe der jeweils gültigen gesetzlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) bis zu den Regelhöchstsätzen 2,3-facher Satz der GOÄ; 1,8-facher Satz bei Leistungen nach den Abschnitten A,E oder O der GOÄ; 1,15-facher Satz bei Leistungen nach Nr. 437 sowie nach Abschnitt M der GOÄ außer bei oralen Implantaten gemäß Absatz B II 2e.


  2. Krankentransporte

    Erstattet werden die Kosten für notwendige Transporte mit einem speziellen Krankenfahrzeug zum und vom nächstgelegenen, nach medizinischen Kriterien geeigneten Krankenhaus.


Optionstarif AV -

Mit 3,00 EUR sind Sie dabei!

Nach vier vollen Kalenderjahren ununterbrochener Versicherung mit dem Zusatztarif AV besteht das Recht, ohne erneute Risikoprüfung und ohne erneute Wartezeiten zu Beginn des folgenden Kalenderjahres in eine Krankheitskostenversicherung mit höheren Leistungen zu wechseln.
Der Wechsel muß spätestens zum 31.12. des Kalenderjahres beantragt werden, in dem der Tarif AV ununterbrochen vier volle Kalenderjahre bestanden hat. Sie und der Kunde werden rechtzeitig informiert!

Beitragsstabilität:
Damit dieser Einstiegstarif langfristig günstig bleibt, gilt eine besondere Annahmepolitik. Bei einem Tarifwechsel, z.B. in den Tarif CS2Plus bleibt ein bereits erworbener Anspruch auf Beitragsrückerstattung erhalten.

Ein Produkt der Continentale Krankenversicherung a.G. Dortmund. Wir vermitteln es gerne wegen der hohen Beitragsersparnis, die für viele Menschen im Vordergrund steht



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