Sie sind Arbeitnehmer oder Selbständiger
und verfügen aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit über ein höheres Einkommen.
Weil Sie z.B. keinen Arbeitgeberzuschuß
erhalten, sind Sie an einem niedrigen Monatsbeitrag interessiert. Gleichzeitig gehören Sie zu denen, die es sich nicht
leisten können, krank zu sein.
Mit anderen Worten, Sie gehen auch noch mit dem "Kopf unter dem Arm" arbeiten. Einen Arzt suchen Sie nur bei einem Unfall oder gesundheitlichem Supergau auf.
Da bei dieser Lebensphilosophie keine nennenswerten Rechnungen anfallen, könnnen Sie auch mit einer jährlichen Selbstbeteiligung von 4.200 EUR gut leben. Entsprechend niedrig ist demzufolge auch Ihr monatlicher Beitrag.
Ein Mann, 30 Jahre zahlt nur 55,15 EUR im Monat.
Sollten Sie doch einmal ernsthaft krank werden, möchten Sie auf nichts verzichten.
Leistungen des Versicherers
Erstattet werden die Kosten, soweit sie eine von insgesamt
4.200 EUR (1.750 EUR für Kinder und Jugendliche) pro Jahr übersteigen.
Diese Selbstbeteiligung kann im Rahmen einer Beitragsanpassung
erhöht werden.
ambulant
100%
Erstattung bei ambulanter Heilbehandlung plus Zusatzkatalog
(freie Arzt- und Heilpraktikerwahl)
Zähne
100%
Zahnbehandlung
75%
Zahnersatz/Kieferorthopädie
stationär
100%
Erstattung bei stationärer Behandlung im Zwei-Bett-Zimmer
mit Chefarztbehandlung.
Erstattet werden die Kosten für ambulante Heilbehandlungen, zahnärztliche Leistungen und stationäre Krankenhausbehandlung – sofern der Tarif eine prozentuale Erstattung vorsieht, mit dem versicherten Prozentsatz –; von diesem errechneten Beitrag wird die Selbstbeteiligung abgezogen.
I. Kosten ambulanter Heilbehandlungen
Erstattet werden die Kosten ambulanter Heilbehandlungen.
Ärztliche Leistungen
Ärztliche Leistungen umfassen die gesamte ärztliche – nicht zahnärztliche – Tätigkeit nach Maßgabe der jeweils gültigen gesetzlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bis zu den dort festgelegten Höchstsätzen.
Leistungen für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie, und Verhaltenstherapie werden für höchstens 30 Sitzungen pro Kalenderjahr erbracht, darüber hinaus dann, wenn diese vom Versicherer vor Behandlungsbeginn schriftlich zugesagt worden sind. Alle Behandlungen sind nur erstattungsfähig, wenn sie von Ärzten mit verfahrensbezogener Zusatzausbildung unmittelbar oder von diesen verordnet im Delegationsverfahren durchgeführt werden.
Heilpraktikerleistungen umfassen sämtliche Verrichtungen von Heilpraktikern nach Maßgabe des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker in der 1985 von den Heilpraktikerverbänden der Bundesrepublik Deutschland herausgegebenen Fassung (GebüH) bis zu den dort festgelegten Mindestsätzen. Zusätzlich werden auch Kosten sonstiger von Heilpraktikern üblicherweise durchgeführten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die sich aus einem beim Versicherer erhältlichen Verzeichnis ergeben, erstattet. Das gleiche gilt, wenn derartige Verrichtungen von Ärzten durchgeführt werden und sie nicht im Gebührenverzeichnis GOÄ enthalten sind.
Arznei- und Verbandmittel
Als Arzneimittel gelten allopathische und homöopathische Medikamente.
Heilmittel
Heilmittel sind die zur Beseitigung oder Linderung von Krankheiten oder Unfallfolgen dienenden Anwendungen oder Behandlungen durch staatlich geprüfte Angehörige von Heilhilfsberufen (z.B. Masseure).
Hierzu gehören nicht Badezusätze, kosmetische Mittel, Desinfektionen, Nähr- und Stärkungsmittel, Weine, Mineralwässer u. ä.
Hilfsmittel
Hilfsmittel sind technische Mittel oder Körperersatzstücke (kein Zahnersatz), die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen unmittelbar mildern oder ausgleichen sollen, ausgenommen Heilapparate und sonstige sanitäre oder medizinisch-technische Bedarfsartikel.
Erstattet werden die Kosten für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.
Krankentransporte
Als Krankentransporte gelten notwendige Transporte mit einem speziellen Krankenfahrzeug zum und vom nächstgelegenen, nach medizinischen Kriterien geeigneten Arzt oder Krankenhaus.
Rücktransport und Überführung aus dem Ausland
Als Rücktransport gilt der Transport einer akut erkrankten oder durch Unfall verletzten Person aus dem Ausland nach Deutschland, wenn ausreichende ärztliche Versorgung in dem Reiseland nicht sichergestellt ist. Die Kosten des Rücktransports werden erstattet, soweit sie die Rückreisekosten einer gesunden Person übersteigen. Die medizinischen Gründe sind durch ärztliches Attest nachzuweisen.
Im Todesfall durch Krankheit oder Unfall im Ausland werden bei einer Überführung des Verstorbenen an seinen Wohnsitz im Inland die nachweislich notwendigerweise entstandenen Kosten erstattet.
II. Kosten zahnärztlicher Leistungen
Leistungsumfang
Erstattet werden die Kosten zahnärztlicher Leistungen nach Maßgabe der jeweils gültigen gesetzlichen Gebührenordnung für Zahnärzte und Ärzte bis zu den dort festgelegten Höchstsätzen, und zwar für
Zahnbehandlungen mit 100% des Rechnungsbetrages;
Material- und Laborleistungen bei Zahnbehandlungen mit 100% des Rechnungsbetrages;
Behandlungen bei Zahnersatz, Kieferorthopädie und Gebissfunktionsprüfung mit 75% des Rechnungsbetrages;
Material- und Laborleistungen bei Zahnersatz, Kieferorthopädie und Gebissfunktionsprüfung mit 75% des Rechnungsbetrages, für Edelmetalle und Keramikverblendungen mit 50% des Rechnungsbetrages.
Erläuterungen
Zahnärztliche Leistungen umfassen Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie und Gebissfunktionsprüfung nach Maßgabe der jeweils gültigen gesetzlichen Gebührenordnung für Zahnärzte und Ärzte bis zu den dort festgelegten Höchstsätzen, soweit sie die vereinbarte Selbstbeteiligung übersteigen.
Kosten für Zahnbehandlungen sind die Gebühren für allgemeine (außer Erstellen von Heil- und Kostenplänen und Abformungsmaßnahmen bei Zahnersatz und Kieferorthopädie), prophylaktische, konservierende (außer bei Versorgung mit Kronen und Inlays), chirurgische und bei Erkrankung der Mundschleimhaut und des Parodontiums erforderliche zahnärztliche Leistung (einschl. Parodontoseschienen) sowie Material- und Laborkosten.
Kosten für Zahnersatz sind die Gebühren für Heil- und Kostenpläne, Abformungsmaßnahmen und prothetische, bei der Eingliederung von Aufbissbehelfen und -schienen erforderliche, zahnärztliche Leistungen (außer Parodontoseschienen), unabhängig von der Ursache des Zahnverlustes, Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz (Reparaturen), Brücken, Kronen, Inlays und Stiftzähnen sowie Material- und Laborkosten.
Kosten für Kieferorthopädie sind die Gebühren für Heil- und Kostenpläne, Abformungsmaßnahmen und zahnärztliche Leistungen zur Beseitigung von Kiefer- und Zahnfehlstellungen sowie Material- und Laborkosten.
Kosten für die Gebissfunktionprüfung sind die Gebühren für funktionsanalytische und funktionstherapeutische zahnärztliche Leistungen sowie Material- und Laborkosten.
III. Kosten stationärer Krankenhausbehandlung
Leistungsumfang
Erstattet werden die Kosten für Krankenhausleistungen bei berechneter Unterkunft im Zwei-Bett-Zimmer, privatärztliche Behandlung und Krankentransporte.
Erläuterungen
Krankenhausleistungen
Krankenhausleistungen umfassen die allgemeinen Krankenhausleistungen und die gesondert berechenbare Unterkunft im Sinne der Bundespflegesatzverordnung.
Wird für eine Unterkunft in einem Ein-Bett-Zimmer kein Wahlleistungszuschlag für das Ein-Bett-Zimmer berechnet, gilt sie als Unterkunft in einem Zwei-Bett-Zimmer.
Kann der Versicherungsnehmer die Kosten für ein Zwei-Bett-Zimmer nicht nachweisen, weil das Krankenhaus eine entsprechende Unterkunft nicht anbietet, gelten die Kostensätze des nächstgelegenen vergleichbaren Krankenhauses.
Soweit Krankenanstalten nach Pflegeklassen unterscheiden, entspricht die erste Pflegeklasse dem Ein-Bett-Zimmer, die zweite Pflegeklasse dem Zwei-Bett-Zimmer und die dritte Pflegeklasse dem Mehr-Bett-Zimmer oder jeder Unterkunft ohne Mehrkosten für ein Zwei- bzw. Ein-Bett-Zimmer.
Privatärztliche Behandlung
Die Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen (privatärztliche Behandlung) werden nach Maßgabe der jeweils gültigen gesetzlichen Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte bis zu den dort festgelegten Höchstsätzen erstattet.
Krankentransporte
Als Krankentransporte gelten notwendige Transporte mit einem speziellen Krankenfahrzeug zum und vom nächstgelegenen, nach medizinischen
Kriterien geeigneten Krankenhaus.
NewBusiness bietet die Millionärslösung:
Mal angenommen, Sie sind freiwillig in der GKV versichert.
Bei einem durchschnittlichen Beitragssatz von 13,5% (ABL) bezahlen Sie einen monatlichen
Beitrag von 465,75 EUR.
Hochgerechnet auf 33 Jahre ergibt dies einen Betrag von 184437,-- EUR den Sie in jedem Fall bezahlen müssen. Hierbei wurden die zu erwartenden Beitragssteigerungen noch nicht berücksichtigt.
Wären Sie bei der Continentale
nach dem Tarif GS versichert, und hätten einen Monatsbeitrag von
55,15 EUR, dann könnten Sie nach
33 Jahren ein ansehnliches Gesundheitskonto haben.
Das Finanzierungskonzept könnte folgendermaßen aussehen: Mann 30 Jahre, selbständig
Vollversicherung nach Tarif GS
55,15 EUR
Verdienstausfall nach V29/125
45,25 EUR
Pflegepflichtversicherung
18,24 EUR
Zwischensumme
118,64 EUR
Pauschalbetrag pro Monat, für Behandlungskosten
75,00 EUR
Puffer
25,00 EUR
Anlage zur Kapitalbildung
247,11 EUR
Gesamtbetrag mtl
465,75 EUR
Bei einer monatlichen Rücklage von
247,11 EUR ergibt dies in 33 Jahren einen Betrag von 97855,56 EUR (mit Zinsen ein vielfaches dieser Summe!)
Fragen Sie einfach bei uns an, wir zeigen Ihnen die besonderen Möglichkeiten innerhalb der Privaten Krankenversicherung gerne auf.