Private Krankenversicherung Privat Krankenversicherung vergleich Private Krankenversicherung beratung

 
Private Krankenversicherung - Versicherung Versicherungen  

 
Tarif GS1Plus - die besondere Private Krankenversicherung
Privater Krankenversicherungsschutz für
Arbeitnehmer fast zum "Nulltarif"
...der Tarif für schlaue Füchse!



Sie sind Arbeitnehmer oder Selbständiger
und suchen ein privates Krankenversicherungskonzept, das mehr ist als Monatsbeitrag + 1/12 Selbstbeteiligung.

Sie gehören zu den Menschen, die das Erreichen eines Ziels konsequent verfolgen. Dies gilt auch für den Umgang mit Ihrer Gesundheit.

Sie verhalten sich gesundheitsbewusst und möchten dafür auch belohnt werden. Sollte trotz allem eine ärztliche Behandlung unumgänglich sein, legen Sie wert auf einen optimalen Versicherungsschutz.

Bei der Continentalen sind Sie mit Ihren Wünschen sehr gut aufgehoben. Active Business bietet ihnen ein einzigartiges Krankenversicherungskonzept, das man fast schon als die kapitalbildende Private Krankenversicherung bezeichnen kann.

Für Arbeitnehmer – durch die Pauschalleistung – eine Krankenversicherung fast zum Nulltarif!

Leistungen des Versicherers

Erstattet werden die Kosten, soweit sie eine Selbstbeteiligung von insgesamt 255,- EUR (127,- EUR für Kinder und Jugendliche) pro Jahr übersteigen.

ambulant
100% Erstattung bei ambulanter Heilbehandlung (freie Arzt- und Heilpraktikerwahl) plus Zusatzkatalog für Naturheilverfahren

Zähne
100% Zahnbehandlung

75% Zahnersatz/Kieferorthopädie

Sonderkonditionen bei Implantaten

stationär
100% Erstattung bei stationärer Behandlung im Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer mit Chefarztbehandlung ohne Begrenzung auf die Höchstsätze der GOÄ


Erstattet werden die Kosten für nachstehende ambulante Heilbehandlungen, zahnärztliche Leistungen und stationäre Krankenhausbehandlung – sofern der Tarif eine prozentuale Erstattung vorsieht, mit dem versicherten Prozentsatz –; von diesem errechneten Betrag wird die Selbstbeteiligung abgezogen. Der Versicherungsnehmer erhält für jede nach diesem Tarif versicherte Person, für die keine Versicherungsleistungen für das abzurechnende Geschäftsjahr beantragt wurden, im Folgejahr eine Pauschalleistung als Ausgleich für entstandene Aufwendungen von der Krankenversicherung ausgezahlt.

Die Pauschalleistung beträgt mindestens 3/12 der im Vorjahr für die versicherte Person entrichteten Beiträge. Beträgt der leistungsfreie Zeitraum mehr als ein Geschäftsjahr, so erhöht sich die Pauschalleistung der Krankenversicherung für jedes weitere leistungsfreie Geschäftsjahr um 1/12 der im Vorjahr für die versicherte Person gezahlten Beiträge. Die maximale Pauschalleistung beträgt 6/12 der im Vorjahr für die versicherte Person gezahlten Beiträge.

I. Kosten ambulanter Heilbehandlungen
Erstattet werden die Kosten ambulanter Heilbehandlungen.

  1. Ärztliche Leistungen

    Ärztliche Leistungen umfassen die gesamte ärztliche – nicht zahnärztliche – Tätigkeit nach Maßgabe der jeweils gültigen gesetzlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOZ) bis zu den dort festgelegten Höchstsätzen.

    Leistungen für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie und Verhaltenstherapie werden für höchstens 30 Sitzungen pro Kalenderjahr erbracht, darüber hinaus dann, wenn diese vom Versicherer vor Behandlungsbeginn schriftlich zugesagt worden sind. Alle Behandlungen sind nur erstattungsfähig, wenn sie von Ärzten mit verfahrensbezogener Zusatzausbildung unmittelbar oder von diesen verordnet im Delegationsverfahren durchgeführt werden.

    Heilpraktikerleistungen umfassen sämtliche Verrichtungen von Heilpraktikern nach Maßgabe des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker in der 1985 von den Heilpraktikerverbänden der Bundesrepublik Deutschland herausgegebenen Fassung (GebüH) bis zu den dort festgelegten Mindestsätzen. Zusätzlich werden von der Krankenversicherung auch Kosten sonstiger von Heilpraktikern üblicherweise durchgeführten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die sich aus einem beim Versicherer erhältlichen Verzeichnis ergeben, erstattet. Das gleiche gilt, wenn derartige Verrichtungen von Ärzten durchgeführt werden und sie nicht im Gebührenverzeichnis GOZ enthalten sind.


  2. Arznei- und Verbandmittel

    Als Arzneimittel gelten allopathische und homöopathische Medikamente.


  3. Heilmittel

    Heilmittel sind die zur Beseitigung oder Linderung von Krankheiten oder Unfallfolgen dienenden Anwendungen oder Behandlungen durch staatlich geprüfte Angehörige von Heilhilfsberufen (z.B. Masseure). Hierzu gehören nicht Badezusätze, kosmetische Mittel, Desinfektionen, Nähr- und Stärkungsmittel, Weine, Mineralwässer u. ä.


  4. Hilfsmittel

    Hilfsmittel sind technische Mittel oder Körperersatzstücke (kein Zahnersatz), die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen unmittelbar mildern oder ausgleichen sollen, ausgenommen Heilapparate und sonstige sanitäre oder medizinisch-technische Bedarfsartikel. Erstattet werden die Kosten für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.


  5. Krankentransporte

    Als Krankentransporte gelten notwendige Transporte mit einem speziellen Krankenfahrzeug zum und vom nächstgelegenen, nach medizinischen Kriterien geeigneten Arzt oder Krankenhaus.


  6. Rücktransport und Überführung aus dem Ausland

    Als Rücktransport gilt der Transport einer akut erkrankten oder durch Unfall verletzten Person aus dem Ausland nach Deutschland, wenn ausreichende ärztliche Versorgung in dem Reiseland nicht sichergestellt ist. Die Kosten des Rücktransports werden erstattet, soweit sie die Rückreisekosten einer gesunden Person übersteigen. Die medizinischen Gründe sind durch ärztliches Attest nachzuweisen. Im Todesfall durch Krankheit oder Unfall im Ausland werden bei einer Überführung des Verstorbenen an seinen Wohnsitz im Inland die nachweislich notwendigerweise entstandenen Kosten erstattet.


II. Kosten zahnärztlicher Leistungen
  1. Leistungsumfang

    Erstattet werden von der Krankenversicherung die Kosten zahnärztlicher Leistungen nach Maßgabe der jeweils gültigen gesetzlichen Gebührenordnung für Zahnärzte und Ärzte bis zu den dort festgelegten Höchstsätzen, und zwar für

    • Zahnbehandlungen mit 100% des Rechnungsbetrages;


    • Material- und Laborleistungen bei Zahnbehandlungen mit 100% des Rechnungsbetrages;


    • Behandlungen bei Zahnersatz, Kieferorthopädie und Gebissfunktionsprüfung mit 75% des Rechnungsbetrages;


    • Material- und Laborleistungen bei Zahnersatz, Kieferorthopädie und Gebissfunktionsprüfung mit 75% des Rechnungsbetrages.

    Bei oralen Implantaten werden die entstandenen Kosten für maximal 6 Implantate je Kiefer mit 75% des Rechnungsbetrages bis zu 512,- EUR je implantierten Zahn erstattet.


  2. Erläuterungen

    Zahnärztliche Leistungen umfassen Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie und Gebissfunktionsprüfung nach Maßgabe der jeweils gültigen gesetzlichen Gebührenordnung für Zahnärzte und Ärzte bis zu den dort festgelegten Höchstsätzen.

    1. Kosten für Zahnbehandlungen sind die Gebühren für allgemeine (außer Erstellen von Heil- und Kostenplänen und Abformungsmaßnahmen bei Zahnersatz und Kieferorthopädie), prophylaktische, konservierende (außer bei Versorgung mit Kronen und Inlays), chirurgische und bei Erkrankung der Mundschleimhaut und des Parodontiums erforderliche zahnärztliche Leistung (einschl. Parodontoseschienen) sowie Material- und Laborkosten.


    2. Kosten für Zahnersatz sind die Gebühren für Heil- und Kostenpläne, Abformungsmaßnahmen und prothetische, bei der Eingliederung von Aufbissbehelfen und -schienen erforderliche zahnärztliche Leistungen (außer Parodontoseschienen), unabhängig von der Ursache des Zahnverlustes, Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz (Reparaturen), Brücken, Kronen, Inlays und Stiftzähnen sowie Material- und Laborkosten.


    3. Kosten für Kieferorthopädie, sind die Gebühren für Heil- und Kostenpläne, Abformungsmaßnahmen und zahnärztliche Leistungen zur Beseitigung von Kiefer- und Zahnfehlstellungen sowie Material- und Laborkosten.


    4. Kosten für die Gebissfunktionprüfung sind die Gebühren für funktionsanalytische und funktionstherapeutische zahnärztliche Leistungen sowie Material- und Laborkosten.


    5. Kosten für orale Implantate sind die Gebühren für implantologische Leistungen, augmentative Behandlungen bei mangelnder Knochensubstanz, Implantatkörper, künstliches oder natürliches Knochenmaterial, implantatgetragenen Zahnersatz sowie Material- und Laborkosten.


III. Kosten stationärer Krankenhausbehandlung
  1. Leistungsumfang

    Erstattet werden von der Krankenversicherung die Kosten für Krankenhausleistungen bei berechneter Unterkunft im Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer, privatärztliche Behandlung und Krankentransporte außer bei oralen Implantationen gemäß Absatz B II 2e.


  2. Erläuterungen

    1. Krankenhausleistungen
      Krankenhausleistungen umfassen die allgemeinen Krankenhausleistungen und die gesondert berechenbare Unterkunft im Sinne der Bundespflegesatzverordnung. Wird für eine Unterkunft in einem Ein-Bett-Zimmer kein Wahlleistungszuschlag für das Ein-Bett-Zimmer berechnet, gilt sie als Unterkunft in einem Zwei-Bett-Zimmer.

      Kann der Versicherungsnehmer die Kosten für ein Zwei-Bett-Zimmer nicht nachweisen, weil das Krankenhaus eine entsprechende Unterkunft nicht anbietet, gelten die Kostensätze des nächstgelegenen vergleichbaren Krankenhauses.

      Soweit Krankenanstalten nach Pflegekassen unterscheiden, entspricht die erste Pflegeklasse dem Ein-Bett-Zimmer und die dritte Pflegeklasse dem Mehr-Bett-Zimmer oder jeder Unterkunft ohne Mehrkosten für ein Zwei- bzw. Ein-Bett-Zimmer.


    2. Privatärztliche Behandlung
      Die Kosten für gesondert berechnete ärztliche – nicht zahnärztliche – Leistungen (privatärztliche Behandlung) werden nach Maßgabe der jeweils gültigen gesetzlichen Gebührenordnungen für Ärzte ohne Begrenzung auf die dort festgelegten Höchstsätze erstattet.


    3. Krankentransporte
      Als Krankentransporte gelten notwendige Transporte mit einem speziellen Krankenfahrzeug zum und vom nächstgelegenen, nach medizinischen Kriterien geeigneten Krankenhaus.


Die Pauschalleistung
Sie(der Versicherungsnehmer) erhalten für jede nach diesem Tarif versicherte Person, für die keine Versicherungsleistungen für das abzurechnende Geschäftsjahr beantragt wurden, im Folgejahr eine Pauschalleistung als Ausgleich für entstandene Aufwendungen von der Krankenversicherung ausgezahlt.

Das persönliche Gesundheitsmanagement
  • Durch gesundheitsbewusstes Verhalten sind auf Dauer weniger Arztbesuche erforderlich. Dadurch wiederum entstehen weniger Kosten.


  • Selbstverständlich kann jeder krank werden, nur sollte er sich entscheiden, ob er bei einem "Schnupfen" auch zum Arzt gehen muss.


  • Entstehen doch einmal Rechnungen, müssen diese der Continentale nicht sofort eingereicht werden. Sie (der Versicherungsnehmer) sollten anhand des Vergleichswertes prüfen, ob Sie den Betrag nicht lieber von Ihrem Gesundheitskonto bezahlen und somit weiterhin die maximale Pauschalleistung von der Krankenversicherung erhalten.
Die maximale Pauschalleistung beträgt sechs Monatsbeiträge (6/12). Sie wird nach dem vierten leistungsfreien Jahr erreicht.

Der Nutzen!
Einem Arbeitnehmer zahlt der Arbeitgeber i.d.R. einen Zuschuss von 50%. Wenn der Versicherungsnehmer nun – für gesundheitsbewusstes Verhalten – von der Continentale 6/12 der Monatsbeiträge (nach dem 4. Jahr), zurückerhält, kann er seinen eigenen Anteil für diesen Tarif auf fast - 0,00 EUR - zurückschrauben!

Pauschalleistung-EUR_2003_0.gif
* ohne den gesetzlichen Zuschlag von 10%



Rechnen lohnt sich!
Jährlich erhalten fast 80% unserer GS1PLUS-Kunden eine Pauschalleistung ausgezahlt.

Stellt sich erst später heraus, dass es für für Sie besser gewesen wäre die Rechnungen einzureichen, können Sie dies auch noch nachträglich tun. Die bereits ausgezahlten Pauschalleistungen werden dann bei der Krankenversicherung verrechnet.

Dies beweist, dass ein eigenverantwortliches Gesundheitsmanagement erfolgreich sein kann. Selbst wenn Sie(die versicherte Person) regelmäßig zum Arzt gehen, kann sich das Private Versicherungskonzept rechnen.

Beispiel:
Wenn Ihr Monatsbeitrag 250,— EUR beträgt und Sie vier Jahre lang keine Leistungen in Anspruch nehmen, erhalten Sie für diesen Zeitraum insgesamt Pauschalleistungen in Höhe von 4.500,- EUR (ohne Beitragsanpassung).

Ihnen stünden somit für diesen Zeitraum 1.125,- EUR durchschnittlich pro Jahr für Behandlungskosten zur Verfügung. Bleiben Sie(die versicherte Person) gesund oder benötigen Sie weniger, füllen Sie mit dem Rest Ihr "Gesundheitskonto" auf.

Wir können Ihnen hier gute Geldanlagemöglichkeit empfehlen.

Bei allen unter dem Begriff "Nulltarif" ermittelten Werte sind die jeweils gültigen Tarifbeiträge ohne gesetzlichen Zuschlag zugrunde gelegt worden. Bei der Ermittlung der Pauschalleistung bleibt der gesetzliche Zuschlag unberücksichtigt.

Der gesetzliche Zuschlag ist dem Grunde nach arbeitgeberzuschußfähig.

Privater Krankenversicherungsschutz für Arbeitnehmer fast zum "Nulltarif"

Unter Berücksichtigung der garantierten Pauschalleistung bzw. der erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung beim Mitbewerber und des Arbeitgeberzuschusses ist trotz der Differenz im monatlichen Beitrag der tatsächliche Aufwand für den Tarif GS1PLUS erheblich geringer als bei den anderen Krankenversicherungen, selbstverständlich vergleichen wir mit Ihnen die Gesellschaften und auch ähnliche Private Krankenversicherungen. Ab dem 4. Jahr ermäßigt sich der tatsächliche Aufwand für den Tarif GS1PLUS sogar auf fast 0,00 EUR!

GS1PLUS_Beitragsvergleich_EUR.jpg


Bei allen unter dem Begriff "Nulltarif" ermittelten Werte sind die jeweils gültigen Tarifbeiträge ohne gesetzlichen Zuschlag zugrunde gelegt worden. Bei der Ermittlung der Pauschalleistung bleibt der gesetzliche Zuschlag unberücksichtigt.

Der gesetzliche Zuschlag ist dem Grunde nach arbeitgeberzuschußfähig.


Fragen Sie einfach bei uns an, wir zeigen Ihnen die besonderen Möglichkeiten innerhalb der Privaten Krankenversicherung gerne auf.
Businessline



Kostenlose Analyse Private Krankenversicherung

Fordern Sie Ihre persönliche Analyse an!



ANALYSE Private Krankenversicherung

BERATUNG Private Krankenversicherung

Vergleich Private Krankenversicherung


Vergleichen Sie die wichtigsten Tarife der Versicherungen für eine Private Krankenversicherung.


VERGLEICH-RECHNER Private Krankenversicherung