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Private Krankenversicherung - Versicherung Versicherungen  

 

Wie und wann kann ich in die Private Krankenversicherung wechseln?

In die Private Krankenversicherung können alle Arbeitnehmer wechseln, deren Jahresgehalt in 2006 47.250 € (alte Bundesländer) oder 46.800 € (neue Bundesländer) überschreitet. Selbstständige, Freiberufler etc. können ebenfalls wechseln.

Alte Bundesländer:
Ein Jahresgehalt von 47.250 € entspricht einem monatlichen Bruttogehalt von mindestens
- 3.937,50 € bei 12 Monatsgehältern
- 3.634,62 € bei 13 Monatsgehältern
- 3.500,00 € bei 13,5 Monatsgehältern
- 3.375,00 € bei 14 Monatsgehältern

Neue Bundesländer:
Ein Jahresgehalt von 46.800 € entspricht einem monatlichen Bruttogehalt von mindestens
- 3.900,00 € bei 12 Monatsgehältern
- 3.600,00 € bei 13 Monatsgehältern
- 3.466,67 € bei 13,5 Monatsgehältern
- 3.342,86 € bei 14 Monatsgehältern

Wenn dies auf Sie zutrifft, können Sie jederzeit wechseln. Kündigen Sie aber niemals Ihre bisherige Krankenversicherung, bevor kein neuer Vertrag besteht! Sie verlieren sonst Ihren Versicherungsschutz.
Wir erledigen die Formalitäten für Sie.

Arbeitnehmer deren Gehalt erstmals über die Beitragsbemessungsgrenze steigt, werden von der gesetzlichen Krankenversicherung darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit des Wechsels in die Private Krankenversicherung besteht.

Arbeitnehmer die wegen der Anhebung des Versicherungspflichtgrenze oder Herabsetzung Ihrer Arbeitszeit wieder gesetzlich versicherungspflichtig werden, können auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit werden.

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